Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ist in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Das LPartG hat seit seinem Inkrafttreten 2001 in kurzer Zeit wesentliche Änderungen erfahren: die Einführung des Versorgungsausgleichs und der Stiefkind- bzw. Sukzessivadoption haben das Lebenspartnerschaftsgesetz eheähnlicher werden lassen, ebenso wie die Anpassungen im Erbschaftssteuerrecht. Der Gleichstellung mit der Ehe sind jedoch Grenzen gesetzt. Die sich aus dem LPartG ergebenden Rechte müssen von den Betroffenen mit den einhergehenden Pflichten sorgfältig abgewogen werden.

Rechtsanwältin Simone Huckert aus Köln, Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht erläutert die rechtlichen Änderungen, die sich mit der „Heirat“ ergeben und die Möglichkeiten, mit einem Lebenspartnerschaftsvertrag finanzielle und partnerschaftliche Weichen zu stellen und Konflikten vorzubeugen. Die Durchführung der Stiefkindadoption wird besprochen.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation mit der Volkshochschule Aachen und dem Rainbow e.V.

Wann? 24. Februar 2016, Mi, 19.00-20.30 Uhr

Wo? VHS, Peterstraße 21-25, Raum 214, Aachen

Die Veranstaltung ist entgeltfrei. Es wird um Voranmeldung bis zum 17.02.2016 gebeten.

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